Die Ausbildung ist das Bildungs- und Berufsausbildungsverhältnis zwischen einem diesbezüglich zugelassenen Ausbildungsbetrieb und einem Auszubildenden, damit Ersterer dem Auszubildenden die notwendige Berufspraxis vermittelt.
Gemäß dem geänderten Gesetz vom 19. Dezember 2008 zur Reform der Berufsausbildung beinhaltet diese:
Eine Ausbildung kann nur in einem Ausbildungsberuf absolviert werden.
DAS DUALE AUSBILDUNGSSYSTEM
Der Erwerb des praktischen Wissens erfolgt im Ausbildungsbetrieb. Parallel dazu ist der Besuch der Berufsschule Pflicht.
DAS GEMISCHTE AUSBILDUNGSSYSTEM
In einigen Berufen wird die theoretische und praktische Ausbildung während des ersten Ausbildungsjahres ausschließlich in der Berufsschule erteilt (ein Schuljahr in Vollzeit). Erst nachdem das erste Jahr bestanden wurde, wird die Ausbildung fortgesetzt.
DAS REIN SCHULISCHE AUSBILDUNGSSYSTEM
Die Berufsausbildung erfolgt ganz in der Berufsschule.
1. DIPLOM ÜBER DIE BERUFLICHE REIFE - GESELLENBRIEF (DIPLÔME D'APTITUDE PROFESIONNELLE - DAP)
Kandidaten, die alle Module der Ausbildung bestanden haben, erhalten das Diplom über die berufliche Reife (Gesellenbrief). Inhaber eines DAP haben Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer.
2. BERUFSBEFÄHIGUNGSZEUGNIS (CERTIFICAT DE CAPACITÉ PROFESSIONNELLE - CCP)
Kandidaten, die alle Module bestanden haben, erhalten das Berufsbefähigungszeugnis. Inhaber eines CCP haben nach 2 Jahren Erfahrung in dem jeweiligen Beruf Anspruch auf den sozialen Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer.
3. TECHNIKER-DIPLOM (DIPLÔME DE TECHNICIEN - DT)
Die Technikerausbildung ist eine anspruchsvolle berufliche Ausbildung, die dem Schüler den direkten Eintritt ins Berufsleben oder den Zugang zu einem Fachhochschulstudium in dem seinem Abschluss entsprechenden Studienfach ermöglicht.
4. GRENZÜBERSCHREITENDE AUSBILDUNG
Viele Berufe können im Rahmen einer grenzüberschreitenden Ausbildung in anderen Mitgliedstaaten der EU erlernt werden.
Die Anerkennung des nach den Regeln des jeweiligen Herkunftslandes ausgestellten Diploms kann beim zuständigen Ministerium beantragt werden:
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend - Abteilung für Berufsausbildung (Ministère de l'Education Nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse - Service de la reconnaissance des diplômes).
Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre. Sie kann jedoch um ein Jahr verlängert werden.
Bei Nichtbestehen wird der Ausbildungsvertrag um ein Jahr verlängert. Nach zweimaligem Nichtbestehen wird der Ausbildungsvertrag aufgelöst. Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer ist ebenfalls möglich.
Während der gesamten Ausbildungszeit muss der Auszubildende regelmäßig den Unterricht an der Berufsschule besuchen.
Der Ausbilder muss dem Auszubildenden ausreichend Zeit einräumen, um den Unterricht zu besuchen, ohne seine Ausbildungsvergütung einzubehalten.
Jeder, der eine Ausbildung absolvieren möchte, muss sich im Vorfeld an die Berufsberatungsstelle der Agentur für Arbeit (Service d’Orientation Professionnelle de Agence pour le Développement de l'Emploi - ADEM) wenden, deren Mitarbeiter ihn in Bezug auf den jeweiligen Beruf und die für die einzelnen Handwerke erforderlichen Fähigkeiten beraten.
Um sich bei der Berufsberatungsstelle einzutragen, müssen Ausbildungsbewerber folgende Unterlagen einreichen:
Vor Beginn der Ausbildung in einem zugelassenen Ausbildungsbetrieb muss der zukünftige Auszubildende bei der Berufsberatungsstelle die für seinen Ausbildungsvertrag erforderlichen Unterlagen abholen.
Der Auszubildende händigt dem Ausbilder oder Unternehmensleiter seine Lohnsteuerkarte aus, die ihm von der Steuerverwaltung ausgestellt wurde. Auszubildende, die nicht in Luxemburg wohnen, müssen sich an das für Nicht-Gebietsansässige zuständige Steueramt (Bureau d’imposition, section RTS non-résidents, 5, rue de Hollerich, L-2982 Luxemburg) wenden.
Der Ausbilder sorgt dafür, dass der Auszubildende innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist bei der Sozialversicherung angemeldet wird.
Nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags übermittelt der Ausbilder diesen der Chambre des Métiers, welche den Vertrag im Hinblick auf seine Rechtsgültigkeit anerkennen und in die Ausbildungsrolle eintragen muss.
Um die Berufsausbildung zu fördern, sieht der Gesetzgeber eine Beihilfe für Auszubildende vor: die Ausbildungsprämie für Auszubildende, die ihr Ausbildungsjahr bestanden haben:
Während der Ausbildung zahlt der Ausbilder dem Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung, deren Höhe je nach Beruf, Ausbildungsjahr und gegebenenfalls Bestehen des integrierten Zwischenprojekts und per großherzogliche Verordnung festgesetzt ist.
Der schriftliche Ausbildungsvertrag dient als Rahmen für das Ausbildungsverhältnis. Dieser Ausbildungsvertrag muss vor Dienstantritt unterzeichnet werden.
Die Probezeit darf nicht mehr als 3 Monate betragen. Während der Probezeit können beide Parteien den Vertrag ohne Anspruch auf Entschädigung, ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe der Kündigungsgründe auflösen.
Der Ausbildungsvertrag endet:
A. mit Bestehen der Ausbildung
B. durch die Einstellung der Tätigkeit des Ausbilders oder bei Aberkennung der Ausbildungsberechtigung
C. im Falle einer Kündigung durch eine der Vertragsparteien:
D. im Falle einer Kündigung durch die zuständige Arbeitgeberkammer in Übereinstimmung mit der jeweiligen Arbeitnehmerkammer:
E. bei höherer Gewalt
F. im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien
G. bei Erreichen der maximalen Ausbildungsdauer
Die Beendigung wird von der zuständigen Arbeitgeberkammer festgestellt und allen Vertragsbeteiligten mitgeteilt.
Bei jeder Kündigung eines Ausbildungsvertrags auf Betreiben einer Vertragspartei aus einem der in Punkt C des vorliegenden Kapitels genannten Gründe ist die vorherige Zustimmung der betroffenen Berufskammern einzuholen. Das Kündigungsverfahren hat gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Bei Streitigkeiten ist eine Streitschlichtungskommission hinzuzuziehen. Ihre Aufgabe besteht darin, die Parteien bei Streitigkeiten aufgrund des Ausbildungsvertrags wenn möglich zu versöhnen.
1. WORUM HANDELT ES SICH ?
Die Ausbildungsberater stehen in direktem und ständigem Kontakt zu den Ausbildungsbetrieben, den Auszubildenden und ihren Eltern sowie zu den Berufsschulen.
2. WELCHE ROLLE SPIELEN DIE AUSBILDUNGSBERATER ?
Die wichtigste Rolle der Ausbildungsberater ist der direkte und ständige Kontakt mit den Ausbildungsbetrieben, den Auszubildenden und ihren Eltern sowie mit den Berufsschulen.
Der Ausbildungsberater hat folgende Aufgaben: