Im Bauhandwerk nimmt der Bauunternehmer eine Schlüsselstellung ein. Wenn dich die Errichtung von Gebäuden und Gebäudeteilen interessiert, ist das Handwerk des Maurers genau das Richtige für dich.
Im Bauhandwerk nimmt der Bauunternehmer eine Schlüsselstellung ein.
Wenn dich die Errichtung von Gebäuden und Gebäudeteilen interessiert, ist das Handwerk des Maurers genau das Richtige für dich.
Als Maurer errichtest du Mauern aus Natur- und Kunststein, aus Beton oder Stahlbeton oder unter Verwendung von Platten aus verschiedenen Werkstoffen oder großen Wandelementen. Du fertigst Böden, Pfeiler, Querträger, Decken, Estriche und Putzarbeiten innen und außen. Du fügst Steinmauern „im Sandwich-Verfahren“ (Verbundbauweise) zusammen und baust Fertigteile wie Fensterstürze, Treppenstufen und Deckenträger ein, wobei du nach den Vorgaben und Plänen vorgehst. Du führst Verputz- und Betonarbeiten aus. Hierzu musst du die genaue Zusammensetzung der verschiedenen Mörtel kennen und alle Arbeitstechniken für die beim Bau verwendeten Materialien beherrschen.
Wenn du dich für diese Tätigkeit entscheidest, werden dir Baumaschinen deine Arbeit wesentlich erleichtern. Du arbeitest an der frischen Luft, fernab von monotoner Fließbandarbeit und deine Arbeit bietet dir ein hohes Maß an Selbständigkeit und Eigenverantwortung.
Wenn du dieses Handwerk ausüben willst, musst du:
Fachrichtung Hoch- und Tiefbau: Techniker für Bauwesen; Techniker für Hoch- und Tiefbauarbeiten; Techniker für öffentliches Bauwesen Die Zulassungskriterien für diese Ausbildung sind eine 5.Klasse der berufsvorbereitenden Stufe (G, de détermination) mit einem Kompetenzniveau Ausreichend im Aufbaukurs der Mathematik oder mit dem Kompetenzniveau Gut im Leistungskurs der Mathematik. Diese technische und praxisorientierte Ausbildung dauert in der Regel 4 Jahre und erfolgt hauptsächlich im Rahmen von Praktikumsverträgen. Für Schüler, die den Zugang zu einer Fachhochschule anstreben, sind zusätzliche Module vorgesehen.
Ausbildungs-vergütung
(Index 944.43)
Der Auszubildende erhält von seinem Ausbilder eine monatliche Ausbildungsvergütung.
GROSSHERZOGLICHE VERORDNUNG VOM 22. AUGUST 2019